Die neue staatliche Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride

Sie interessieren sich für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos?

Dann ist genau jetzt der richtige Moment!

Seit dem 01.01.2026 unterstützt der Staat Privatpersonen auf den Umstieg auf ein Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge.

Nutzen Sie die Chance, nachhaltig und zukunftssicher mobil zu sein, laufende Kosten zu senken und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung zu profitieren.

Jetzt beraten lassen und elektrisch durchstarten – bis zu 6.000 €* Förderung sichern!

Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Förderung bei Anschaffung eines Plug-In-Hybrid Fahrzeugs**

Zu versteuerndes Haushalts­jahres­einkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig
Zu versteuerndes Haushalts­jahres­einkommen Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 € bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 € bis 80.000 € 2.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

* Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.

** Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.