Die neue staatliche Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride
Sie interessieren sich für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos?
Dann ist genau jetzt der richtige Moment!
Seit dem 01.01.2026 unterstützt der Staat Privatpersonen auf den Umstieg auf ein Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge.
Nutzen Sie die Chance, nachhaltig und zukunftssicher mobil zu sein, laufende Kosten zu senken und gleichzeitig von staatlicher Unterstützung zu profitieren.
Jetzt beraten lassen und elektrisch durchstarten – bis zu 6.000 €* Förderung sichern!
Förderung bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs
Förderung bei Anschaffung eines Plug-In-Hybrid Fahrzeugs**
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 2.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
* Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
** Im Zeitraum vom 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 sind Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge förderfähig, sofern deren CO₂-Emissionen einen Wert von 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) nicht überschreiten oder deren elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer beträgt.







