Ergebnisliste
(MwSt. ausweisbar)
- Angebotsnummer: K114
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MOHAG - Essen Süd
Rellinghauser Straße 400
45134 Essen
- Kraftstoffverbrauch (WLTP) l/100 km*: 7,0 (kombiniert); 8,7 (Kurzstrecke); 6,8 (Stadtrand); 6,1 (Landstraße); 7,4 (Autobahn); CO2‑Emission (WLTP): 160 g/km (kombiniert)
(MwSt. ausweisbar)
- Angebotsnummer: HAGD
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MOHAG - Datteln
Friedrich-Ebert Str. 73
45711 Datteln
- Effizienzklasse A+
(MwSt. ausweisbar)
- Angebotsnummer: HAGF
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MOHAG - Recklinghausen Rottstr.
Rottstr. 116
45659 Recklinghausen
- Kraftstoffverbrauch l/100 km*: 1,0 (kombiniert) Stromverbrauch kWh/100 km*: 14,6 CO₂-Emissionen: 22 g/km (kombiniert) Effizienzklasse A+
(MwSt. ausweisbar)
- Angebotsnummer: HAGM
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MOHAG - Essen Süd
Rellinghauser Straße 400
45134 Essen
- Kraftstoffverbrauch (WLTP) l/100 km*: 7,0 (kombiniert); 8,7 (Kurzstrecke); 6,8 (Stadtrand); 6,1 (Landstraße); 7,4 (Autobahn); CO2‑Emission (WLTP): 160 g/km (kombiniert)
(MwSt. ausweisbar)
- Angebotsnummer: WE02
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MOHAG - Gelsenkirchen Grothusstr.
Grothusstr. 18
45881 Gelsenkirchen
- Effizienzklasse A+
Bitte beachten Sie, dass bei allen Angaben zum Fahrzeug Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten sind!
* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.