Großkunden- und Behördenverkauf

„Das Geheimnis des Erfolges ist, den Standpunkt des Anderen zu verstehen“. 
Henry Ford (1863 – 1947), Gründer des Automobilherstellers Ford Motor Company

Dieses Zitat haben wir uns zum Motto gemacht!

Durch unsere langjährige Erfahrung, kennen wir die speziellen Anforderungen und Erwartungen von Firmenkunden und Dienstwagennutzern.  Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten Ihren Fuhrpark zu optimieren. Unsere Großkunden-Abteilung mit Sitz am Standort  Recklinghausen steht Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.  

Ihre Vorteile als Großkunde der MOHAG

  • Überzeugende und persönliche Beratung und Betreuung
  • Top Konditionen durch Rahmenverträge
  • Breites Modellangebot für unterschiedlichste Anforderungen
  • Finanzierung & Leasing bei namhaften Leasinggesellschaften
  • Fahrzeugauslieferung deutschlandweit zum Festpreis
  • Kompetente Fahrzeugübergabe bei Ihnen vor Ort
  • Mobilitätserhaltung für Übergangszeiten zum Festpreis
  • Umfangreicher Fahrzeugpool für Testfahrten
  • Hol- und Bringservice bei Wartungs- und Reparaturarbeiten in unseren Werkstätten (bis 50 km Entfernung)
  • Faire und transparente Bewertung bei Fahrzeugrücknahmen

Ihre Ansprechpartner

Friedrich Niewöhner

Friedrich Niewöhner

Verkaufsleiter
Eduard Schmidt

Eduard Schmidt

Verkaufs­berater Ford Nutzfahrzeuge
Andreas Brenneis

Andreas Brenneis

Technischer Assistent
Andrea Löb

Andrea Löb

Vertriebsassistentin
Jasmin Masjosthusmann

Jasmin Masjosthusmann

Vertriebsassistentin
Susanne Kommander

Susanne Kommander

Vertriebsassistentin

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.