Go Green by MOHAG: Ihr Einstieg in die Elektromobilität

Die Elektromobilität gehört zu den wichtigsten alternativen Antriebstechniken für eine nachhaltige und klimaschonende Mobilität. Durch ein breites Modellportfolio unserer Hersteller können wir Ihnen zuverlässige Elektro- und Hybridfahrzeuge als Alternative zu herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor anbieten.

Die stetige Weiterentwicklung von Elektrofahrzeugen und der Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur macht die Elektromobilität zu einer spannenden Option für eine grüne Zukunft.

Vorteile von Elektro- und Hybridautos

  • Finanzielle Kaufanreize durch staatliche Förderung
  • Steuervorteile für Dienstwagenberechtigte
  • bis zu 100% emissionsfreies Fahren
  • Einfaches, sauberes Aufladen
  • Geringere Betriebs- und Unterhaltskosten

Der Umweltbonus ab dem 01.01.2023

Umweltbonus* für ein Batterie-Elektrofahrzeug Bundesanteil bei Nettolistenpreis unter 40.000 € Bundesanteil bei Nettolistenpreis bis 65.000 € Mindesthaltedauer
Kauf 4.500,00 € 3.000,00 € 6 Monate
Leasing 12-23 Monate Laufzeit 2.250,00 € 1.500,00 € 12 Monate
Leasing über 24 Monate Laufzeit 4.500,00 € 3.000,00 € 24 Monate

* Das Fahrzeugmodell muss sich auf der BAFA Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen auf www.bafa.de

Steigen Sie ein und testen Sie unsere elektrischen Modelle bei einer Probefahrt – denn Elektromobilität muss man live erleben!


* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.