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Der neue Kia EV6

 

Am 23.10.2021 findet die offizielle Markteinführung des vollelektrischen Kia EV6 statt. Der EV6 ist ein vollelektrischer Crossover gepaart mit modernster Batterie-Technologie. Mit der 800-Volt Ladetechnik lässt sich die Batterie an einer Schnellladesäule  in ca. 18 Minuten von 10% auf 80% aufladen. 
Der EV6 wird mit einer 58 kWh oder 77,4 kWh Batterie bestellbar, mit einer max. Reichweite von bis zu 528km.*
Unsere Kia Verkaufsberater am Standort Essen, Rellinghauserstraße 400, stehen Ihnen bei Anfragen gerne zur Verfügung.

*Betrifft die Batteriegröße 77,4 kWh. Die Reichweite wurde nach dem vorgeschriebenen EU-Messverfahren ermittelt. Die individuelle Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Topografie und Nutzung elektrischer Verbraucher haben Einfluss auf die tatsächliche Reichweite und können diese u. U. reduzieren. 

Kia EV6 mit GT Paket 77,4-kWh-Batterie AWD (Elektromotor/Reduktionsgetriebe); 430 kW (585 PS): Stromverbrauch kombiniert 22,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km. Bis zu 400 km Reichweite 

Kia EV6 mit GT-line Paket 77,4-kWh-Batterie AWD (Elektromotor/Reduktionsgetriebe); 239 kW (325 PS): Stromverbrauch kombiniert 17,3 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km. Bis zu 506 km Reichweite 

Kia EV6 77,4-kWh-Batterie AWD (Elektromotor/Reduktionsgetriebe); 239 kW (325 PS): Stromverbrauch kombiniert 18,0 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km. Bis zu 528 km Reichweite


* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.