Kia Sportage | 1.6 T-GDI Vision, 118 kW (160 PS), 6-Gang-Schaltgetriebe
Unser Privatkunden-Finanzierungsangebot ¹⁻⁴

Kia Sportage
1.6 T-GDI Vision, 118 kW (160 PS), 6-Gang-Schaltgetriebe

Unser Privatkunden-Finanzierungsangebot ¹⁻⁴

Leistung: 118 kW (160 PS)
Getriebe: 6-Gang-Schaltgetriebe
Lackierung: Carraraweiß

Ausstattung:

  • Frontkollisionswarner
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
  • Spurfolgeassistent
  • Aktiver Spurhalteassistent
  • Sitzheizung vorne und hinten
  • Lenkrad beheizbar
  • Parksensoren vorne und hinten
  • Rückfahrkamera
  • u.v.m.
Hauspreis inkl. Überführungskosten 30.790,00 €
Anzahlung 5.082,48 €
Nettodarlehensbetrag 25.707,52 €
Sollzinssatz (gebunden) p.a. 1,97 %
Effektiver Jahreszins 1,99 %
Gesamtdarlehensbetrag 26.645,28 €
Laufzeit 24 Monate
Jährliche Fahrleistung 10.000 km
Schlussrate 21.646,56 €
Monatliche Finanzierungsrate ab 209,00 €
Umwelt & Normen
Kraftstoffverbrauch*
kombiniert 5,9 l/100 km
CO₂-Emissionen*
kombiniert 136 g/km
Effizienzklasse E

Monatliche Finanzierungsrate

209,- €

Umwelt & Normen
Kraftstoffverbrauch*
kombiniert 5,9 l/100 km
CO₂-Emissionen*
kombiniert 136 g/km
Effizienzklasse E

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.