Großkunden-Werkstattservice

Der MOHAG-Service für  Großkunden stellt Ihre Bedürfnisse in den Vordergrund und bietet den größten Nutzen für Ihren Fuhrpark. Ein individueller und planbarer Serviceablauf für Ihren Fuhrpark ist oftmals entscheidend für einen erfolgreichen Betrieb.

Mit einem individuellen Serviceabkommen sichern Sie sich für Ihren Fuhrpark die bestmögliche Kompetenz. Unser Gesamtserviceleiter, Jan Bartinger, steht Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

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MOHAG-AUTOGLAS

Wir sichern Ihnen zu, dass der Austausch einer Windschutzscheibe bzw. die Reparatur innerhalb eines Tages erfolgt.

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UNFALLREPARATUR

Unser geschultes Personal führt die Reparaturen mit orginalen Ersatzteilen nach den Herstellervorgaben durch.

03

REIFENSERVICE

Wir bieten attraktive Angebote für Reifen und Räder inklusive Montage und Einlagerung in allen MOHAG Filialen an.

04

UVV-PRÜFUNG - § 57 DGUV

Wir führen gemäß § 57 DGUV - Unfallverhütungsvorschrift eine sachkundige Prüfung Ihrer Fahrzeuge durch, oftmals im Zuge der Jahresinspektion.

Ansprechpartner

Jan Bartinger

Jan Bartinger

Prokurist / Filialleiter / Gesamtservice‑Leiter

* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.