Ergebnisliste

Ford Fiesta ST-Line 1,0l EcoBoost Mild-Hybrid *Sitzh.* -EU6d-
23.490,- €
(MwSt. ausweisbar)
23.890,- €
  • Status: Vorführwagen
  • Kilometerstand: 8.900 km
  • Erstzulassung: EZ 11/2023
  • Verfügbar ab sofort
  • Leistung: 92 kW / 125 PS
  • Kraftstoff: Benzin
  • Karosserie: Kleinwagen
  • Getriebe: Schaltgetriebe
  • Außenfarbe: Blau
  • Sitze: 5-Sitzer
  • Türen: 5-Türer
23.890,- € 23.490,- €
MwSt. ausweisbar

  • Angebotsnummer: KF13
  • MOHAG - Recklinghausen Rottstr.
    Rottstr. 116
    45659 Recklinghausen
Energieverbrauch (kombiniert): 5,00 l/100km; CO2-Emissionen (kombiniert): 114 g/km; CO2-Klasse: C;
Kraftstoffverbrauch: 5,00 l/100km (kombiniert); 6,30 l/100km (Innenstadt); 4,70 l/100km (Stadtrand); 4,40 l/100km (Landstraße); 5,30 l/100km (Autobahn);
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 1.440,00 EUR/Jahr
(Kraftstoffpreis: 1,920 EUR/l (Jahresdurchschnitt 2023))
Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr):
bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115,00 EUR/t: 1.966,50 EUR
bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 50,00 EUR/t: 855,00 EUR
bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190,00 EUR/t: 3.249,00 EUR
Kraftfahrzeugsteuer: 58,00 EUR/Jahr
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Bitte beachten Sie, dass bei allen Angaben zum Fahrzeug Irrtümer, Zwischenverkauf und Änderungen vorbehalten sind!


* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei Deutsche Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) homologiert werden können, die Angabe der realitätsnäheren WLTP-Werte.